Allgemeine Geschäftsbedingungen
G&P Drive GmbH · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beförderungsverträge zwischen der G&P Drive GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 38, 15517 Fürstenwalde/Spree (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Der Anbieter betreibt ein Mietwagenunternehmen im Sinne des § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es handelt sich nicht um Taxiverkehr. Fahrten werden ausschließlich nach vorheriger Bestellung durchgeführt; ein Bereithalten auf öffentlichen Straßen oder eine Annahme von Aufträgen während der Fahrt findet nicht statt. Nach Ausführung eines Auftrags kehrt das Fahrzeug zum Betriebssitz zurück, sofern nicht vorher ein neuer Auftrag eingegangen ist (Rückkehrpflicht).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Fahrzeugklassen und Leistungen auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit dem Absenden einer Anfrage über das Formular, per WhatsApp, per E-Mail oder mündlich gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrags ab. Eine Anfrage allein begründet noch keinen Vertrag.
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Fahrt ausdrücklich bestätigt (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) oder die Beförderung tatsächlich beginnt.
(4) Der Anbieter kann eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter befördert den Kunden mit einem Fahrzeug der gebuchten Klasse (Comfort oder XL) von der vereinbarten Abholadresse zur vereinbarten Zieladresse.
(2) Die Nennung konkreter Fahrzeugmodelle (z. B. Toyota Corolla, Mercedes-Benz Vito) dient der Beschreibung der jeweiligen Klasse. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Farbe oder Ausstattung besteht nicht. Der Anbieter stellt ein Fahrzeug der gebuchten oder einer höherwertigen Klasse.
(3) Kindersitze werden auf vorherige Anforderung kostenfrei bereitgestellt. Bitte geben Sie Alter und Größe des Kindes bei der Anfrage an, damit ein passender Sitz mitgeführt werden kann. Ohne rechtzeitige Anforderung kann eine Beförderung von Kindern aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.
(4) Die Beförderung von Gepäck erfolgt im Rahmen der Kapazität der gebuchten Klasse. Übermäßiges oder sperriges Gepäck ist vorab anzukündigen.
(5) Die Mitnahme von Tieren sowie das Rauchen und der Konsum von Alkohol oder Drogen im Fahrzeug sind nur nach vorheriger Absprache bzw. gar nicht gestattet.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Preise werden vor Fahrtantritt individuell mitgeteilt. Sofern ein Festpreis vereinbart wurde, gilt dieser, solange sich Strecke, Termin und Personenzahl nicht ändern. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Änderungen der Fahrtstrecke auf Wunsch des Kunden, zusätzliche Halte oder Wartezeiten können zu einem abweichenden Preis führen. Der Anbieter weist darauf vor Ausführung hin, soweit möglich.
(3) Zahlbar ist der Fahrpreis nach Beendigung der Fahrt. Akzeptierte Zahlungsarten: [Barzahlung / Karte / Überweisung — bitte anpassen]. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
§ 5 Wartezeit
(1) Der Anbieter wartet an der vereinbarten Abholadresse kostenfrei bis zu [10] Minuten.
(2) Bei Abholungen am Flughafen beginnt die kostenfreie Wartezeit von [45] Minuten ab der tatsächlichen Landung, um Verzögerungen bei Gepäckausgabe und Grenzkontrolle abzudecken.
(3) Darüber hinausgehende Wartezeit wird mit [Betrag] EUR je angefangene 15 Minuten berechnet.
(4) Erscheint der Kunde nach Ablauf der Wartezeit nicht und ist er auch telefonisch nicht erreichbar, gilt die Fahrt als nicht angetreten (§ 6 Abs. 3).
§ 6 Stornierung und Nichtantritt
(1) Der Kunde kann eine bestätigte Fahrt bis [24] Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Die Stornierung ist in Textform (WhatsApp oder E-Mail) zu erklären.
(2) Bei späterer Stornierung kann der Anbieter [X] % des vereinbarten Fahrpreises als Ausfallentschädigung verlangen.
(3) Erscheint der Kunde nicht zur vereinbarten Zeit und storniert er auch nicht („No-Show"), kann der Anbieter den vollen vereinbarten Fahrpreis verlangen.
(4) Dem Kunden bleibt in den Fällen der Absätze 2 und 3 der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.
(5) Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fahrt aus Gründen unmöglich wird, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Unfall, extreme Witterung, Straßensperrung). Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, während der Fahrt den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurt anzulegen und den Anweisungen des Fahrers zur Sicherheit Folge zu leisten.
(2) Der Kunde haftet für Schäden am Fahrzeug, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, insbesondere für Verunreinigungen, die eine Sonderreinigung erfordern. Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(3) Der Anbieter kann die Beförderung ablehnen oder abbrechen, wenn der Kunde die Sicherheit der Fahrt gefährdet, andere Fahrgäste oder den Fahrer belästigt oder gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 8 Fahrplan, Verspätung und Haftung
(1) Der Anbieter bemüht sich, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Verzögerungen durch Verkehrslage, Witterung, höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(5) Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Gefundene Gegenstände werden aufbewahrt und nach Möglichkeit zurückgegeben.
§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Die in § 6 geregelten Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
§ 10 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 11 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.